Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete (LSG) dienen dem Schutz von Natur und Landschaft. In diesen Gebieten sind im Gegensatz zu Naturschutzgebieten mehr Nutzungen zulässig.

Warum gibt es Landschaftsschutzgebiete?

Im § 26 des Bundesnaturschutzgesetzes steht, dass sie aus folgenden Gründen ausgewiesen werden:

  • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
  • wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
  • wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

Bitte beachten Sie beim Erkunden der Natur, dass in einem Landschaftsschutzgebiet keine Handlungen erlaubt sind, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck entgegenstehen.


Orte sind bereits im Rucksack
Ort/e wurde/n in den Rucksack gepackt
Diese Orte konnten leider nicht in den Rucksack gepackt werden.
Footer - Natur