Natura 2000-Gebiete

Die Einrichtung der sogenannten EU Fauna-Flora-Habitatgebiete (FFH-Gebiete) sowie der EU-Vogelschutzgebiete war das größte Projekt im europäischen Naturschutz innerhalb der letzten Jahrzehnte.

Ziel der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG 1992) ist die Bewahrung der natürlichen Artenvielfalt durch die Erhaltung oder Wiederherstellung der Lebensräume (Biotope) von wildlebenden Tieren und Pflanzen. Die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG 1979) regelt den Schutz der wildlebenden Vogelarten in Europa.

Die Umsetzung dieser beiden Richtlinien dient dem Aufbau eines zusammenhängenden ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung Natura 2000. Hierfür werden repräsentative Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse zur Erhaltung der biologischen Vielfalt ausgewählt. Die Schaffung eines europäischen Biotopverbundsystems ist dringend notwendig, da viele Tier- und Pflanzenarten nicht nur flächenmäßig ausreichend große Lebensraumtypen benötigen, sondern gleichzeitig auch eine Vielzahl solcher Gebiete für ihr langfristiges Überleben brauchen.

Eine Kartenübersicht zu den Natura 2000-Gebieten in Thüringen finden Sie hier Natura 2000 TLUG.

In der Broschüre Natur erleben im Landkreis Greiz -Natura 2000- können Sie sich noch umfassender über die Schutzgebiete Informieren.

Im Folgenden werden einige der interessantesten FFH- und SPA-Gebiete sowie FFH-Objekte des nördlichen Vogtlands in einem Kurzporträt vorgestellt. 


Orte sind bereits im Rucksack
Ort/e wurde/n in den Rucksack gepackt
Diese Orte konnten leider nicht in den Rucksack gepackt werden.
Footer - Natur