Geschützte Landschaftsbestandteile

Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) sind kleinere, sehr wertvolle Schutzgebiete, wie z.B. Wasserflächen, Moore, Röhrichte, Felsgruppen und Steinbrüche, Steinriegel oder auch Laich- und Brutgebiete.

Warum gibt es geschützte Landschaftsbestandteile?

Im § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes steht, dass sie aus folgenden Gründen ausgewiesen werden:

  • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
  • zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,
  • zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und
  • wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.

Bitte beachten Sie beim Erkunden der Natur, dass die Beseitigung des geschützten Landschaftsbestandteils sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung führen können, verboten sind.


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