Naturschutzgebiete

In unseren Naturschutzgebieten (NSG) gibt es die wertvollsten Vorkommen an Tieren, Pflanzen und Lebensräumen.

Warum gibt es Naturschutzgebiete?

Im § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes steht, dass Naturschutzgebiete rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete sind, in denen aus folgenden Gründen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist:

  • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
  • aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  • wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.

Was sind die konkreten Ziele in den Naturschutzgebieten? Was ist erlaubt und was nicht? Das erfahren Sie auf der Detailseite zum jeweiligen Gebiet.


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